Wohnsitz Unterwart

Unterwart | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Unterwart Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Unterwart. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Unterwart

7501 Unterwart
Österreich

Telefon:

03352 34119

Fax:

03352/34050

Email:

post@unterwart.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.unterwart.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Unterwart

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterwart fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Unterwart.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen