schlaining | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Stadtschlaining Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde schlaining. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde schlaining Telefon: 03355/2201 Fax: 03355/22011 Email: post@stadtschlaining.bgld.gv.at Webseite: http://www.stadtschlaining.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde schlaining Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stadtschlaining fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde schlaining. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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