Wohnsitz schlaining

schlaining | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Stadtschlaining Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde schlaining. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde schlaining

7461 Stadtschlaining
Österreich

Telefon:

03355/2201

Fax:

03355/22011

Email:

post@stadtschlaining.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.stadtschlaining.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde schlaining

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Stadtschlaining fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde schlaining.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen