Wohnsitz Rotenturm an der Pinka

Rotenturm an der Pinka | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rotenturm an der Pinka Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka

7501 Rotenturm an der Pinka
Österreich

Telefon:

03352/34155

Fax:

03352/3415520

Email:

post@rotenturm-pinka.bgld.gv.at

Webseite:

www.imburgenland.at/gemeinden/rotenturm_an_der_pinka/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rotenturm an der Pinka fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen