Rotenturm an der Pinka | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Rotenturm an der Pinka Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka Telefon: 03352/34155 Fax: 03352/3415520 Email: post@rotenturm-pinka.bgld.gv.at Webseite: www.imburgenland.at/gemeinden/rotenturm_an_der_pinka/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rotenturm an der Pinka fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Rotenturm an der Pinka. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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