Frohnleiten | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Frohnleiten Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Frohnleiten. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Frohnleiten Telefon: 03126 50430 Fax: 03126 5043470 Email: gemeinde@frohnleiten.com Webseite: www.frohnleiten.com Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Frohnleiten Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Frohnleiten fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Frohnleiten. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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