Wohnsitz Oberschützen

Oberschützen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Oberschützen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Oberschützen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Oberschützen

7432 Oberschützen
Österreich

Telefon:

03353/7524

Fax:

03353/752430

Email:

post@oberschuetzen.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.oberschuetzen.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Oberschützen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberschützen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberschützen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen