Oberdorf im Burgenland | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Oberdorf im Burgenland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Oberdorf im Burgenland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Oberdorf im Burgenland Telefon: 03352/6204 Fax: 03352/62044 Email: post@oberdorf.bgld.gv.at Webseite: http://www.imburgenland.at/oberdorf Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Oberdorf im Burgenland Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Oberdorf im Burgenland fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Oberdorf im Burgenland. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|