Wohnsitz Neustift an der Lafnitz

Neustift an der Lafnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neustift an der Lafnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neustift an der Lafnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neustift an der Lafnitz

7423 Neustift an der Lafnitz
Österreich

Telefon:

03338/3050 2

Fax:

03338/30504

Email:

post@neustift-lafnitz.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.neustift-lafnitz.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neustift an der Lafnitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neustift an der Lafnitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neustift an der Lafnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen