Mischendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Mischendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Mischendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Mischendorf Telefon: 03366 78275 Fax: 03366/782759 Email: post@mischendorf.bgld.gv.at Webseite: http://www.mischendorf.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Mischendorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mischendorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Mischendorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|