Wohnsitz Eggersdorf bei Graz

Eggersdorf bei Graz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Eggersdorf bei Graz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz
Kirchplatz 4
8063 Eggersdorf bei Graz
Österreich

Telefon:

03117 2221

Fax:

03117 3244

Email:

gde@eggersdorf-graz.gv.at

Webseite:

www.eggersdorf-graz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Eggersdorf bei Graz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen