Steinberg-Dörfl | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Steinberg-Dörfl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Steinberg-Dörfl Telefon: 02612/8466 Fax: 02612/84666 Email: post@steinberg-doerfl.bgld.gv.at Webseite: http://www.steinberg-dörfl.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Steinberg-Dörfl Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Steinberg-Dörfl fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Steinberg-Dörfl. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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