Ritzing | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Ritzing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Ritzing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Ritzing Telefon: 02619/67312-0 Fax: 02619/673124 Email: post@ritzing.bgld.gv.at Webseite: http://www.ritzing.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Ritzing Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Ritzing fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Ritzing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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