Dobl-Zwaring | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Dobl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Dobl-Zwaring. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Dobl-Zwaring Telefon: 03136 52111 Fax: 03136 52111-9 Email: gde@dobl-zwaring.gv.at Webseite: www.dobl-zwaring.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Dobl-Zwaring Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dobl fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Dobl-Zwaring. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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