Wohnsitz Markt Sankt Martin

Markt Sankt Martin | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Markt Sankt Martin Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Markt Sankt Martin. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Markt Sankt Martin

7341 Markt Sankt Martin
Österreich

Telefon:

02618/2239

Fax:

02618/22394

Email:

post@markt-st-martin.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.marktstmartin.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Markt Sankt Martin

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Markt Sankt Martin fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Markt Sankt Martin.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen