Wohnsitz Wundschuh

Wundschuh | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Wundschuh Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Wundschuh. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Wundschuh
Am Kirchplatz 6
8142 Wundschuh
Österreich

Telefon:

03135 522680

Fax:

03135 52268-4

Email:

gde@wundschuh.steiermark.at

Webseite:

www.wundschuh.steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Wundschuh

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Wundschuh fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Wundschuh.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen