Parndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Parndorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Parndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Parndorf Telefon: 02166/2300 Fax: 02166/230090 Email: post@parndorf.bgld.gv.at Webseite: http://www.parndorf.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Parndorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Parndorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Parndorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|