Werndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Werndorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Werndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Werndorf Telefon: 03135 54303 Fax: 03135 54303-8 Email: gde@werndorf.steiermark.at Webseite: www.werndorf.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Werndorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Werndorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Werndorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|