Wohnsitz Deutsch Jahrndorf

Deutsch Jahrndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Deutsch Jahrndorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Deutsch Jahrndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Deutsch Jahrndorf

2423 Deutsch Jahrndorf
Österreich

Telefon:

02144/201

Fax:

02144/20110

Email:

post@deutsch-jahrndorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.deutsch-jahrndorf.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Deutsch Jahrndorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Deutsch Jahrndorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Deutsch Jahrndorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen