Deutsch Jahrndorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Deutsch Jahrndorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Deutsch Jahrndorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Deutsch Jahrndorf Telefon: 02144/201 Fax: 02144/20110 Email: post@deutsch-jahrndorf.bgld.gv.at Webseite: http://www.deutsch-jahrndorf.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Deutsch Jahrndorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Deutsch Jahrndorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Deutsch Jahrndorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|