Bruckneudorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Bruckneudorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Bruckneudorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Bruckneudorf Telefon: 02162/62 264-0 Fax: 02162/62182 Email: post@bruckneudorf.bgld.gv.at Webseite: http://www.bruckneudorf.eu/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Bruckneudorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Bruckneudorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Bruckneudorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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