Neudörfl | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Neudörfl Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neudörfl. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Neudörfl Telefon: 02622/77277 Fax: 02622/7727720 Email: post@neudoerfl.bgld.gv.at Webseite: http://www.neudoerfl.gv.at Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neudörfl Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neudörfl fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neudörfl. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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