Hirm | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Hirm Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Hirm. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Hirm Telefon: 02687/47233 Fax: 02687/472334 Email: post@hirm.bgld.gv.at Webseite: http://www.gemeinde-hirm.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Hirm Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Hirm fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Hirm. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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