Wohnsitz Forchtenstein

Forchtenstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Forchtenstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Forchtenstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Forchtenstein

7212 Forchtenstein
Österreich

Telefon:

02626/63125

Fax:

02626/6312518

Email:

post@forchtenstein.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.forchtenstein.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Forchtenstein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Forchtenstein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Forchtenstein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen