Neuhaus am Klausenbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Neuhaus am Klausenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach Telefon: 03329/2416 Fax: 03329/2888 Email: post@neuhaus-klausenbach.bgld.gv.at Webseite: http://www.neuhaus-klausenbach.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neuhaus am Klausenbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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