Wohnsitz Neuhaus am Klausenbach

Neuhaus am Klausenbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Neuhaus am Klausenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach

8385 Neuhaus am Klausenbach
Österreich

Telefon:

03329/2416

Fax:

03329/2888

Email:

post@neuhaus-klausenbach.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.neuhaus-klausenbach.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Neuhaus am Klausenbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Neuhaus am Klausenbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen