Wohnsitz Rohr im Burgenland

Rohr im Burgenland | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rohr im Burgenland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rohr im Burgenland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rohr im Burgenland

7551 Rohr im Burgenland
Österreich

Telefon:

03326/52 388

Fax:

03326/5238820

Email:

post@rohr.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.imburgenland.at/gemeinden/rohr_im_burgenland/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rohr im Burgenland

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rohr im Burgenland fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rohr im Burgenland.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen