Wohnsitz Olbendorf

Olbendorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Olbendorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Olbendorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Olbendorf

7534 Olbendorf
Österreich

Telefon:

03326/52751

Fax:

03326/5275119

Email:

post@olbendorf.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.olbendorf.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Olbendorf

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Olbendorf fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Olbendorf.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen