Kukmirn | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Kukmirn Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kukmirn. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Kukmirn Telefon: 03328/32203 Fax: 03328/3220376 Email: post@kukmirn.bgld.gv.at Webseite: http://www.kukmirn.at Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kukmirn Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kukmirn fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kukmirn. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|