Güssing | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Güssing Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Güssing. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Güssing Telefon: 03322/42311 Fax: 03322/4231141 Email: post@guessing.bgld.gv.at Webseite: http://www.guessing.co.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Güssing Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Güssing fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Güssing. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|