Gerersdorf-Sulz | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Gerersdorf-Sulz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gerersdorf-Sulz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Gerersdorf-Sulz Telefon: 03328/32272 Fax: 03328/3227216 Email: post@gerersdorf-sulz.bgld.gv.at Webseite: http://www.gerersdorf-sulz.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gerersdorf-Sulz Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gerersdorf-Sulz fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gerersdorf-Sulz. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|