Wohnsitz Gerersdorf-Sulz

Gerersdorf-Sulz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Gerersdorf-Sulz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Gerersdorf-Sulz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Gerersdorf-Sulz

7542 Gerersdorf-Sulz
Österreich

Telefon:

03328/32272

Fax:

03328/3227216

Email:

post@gerersdorf-sulz.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.gerersdorf-sulz.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Gerersdorf-Sulz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Gerersdorf-Sulz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Gerersdorf-Sulz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen