Burgauberg-Neudauberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Burgauberg-Neudauberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Burgauberg-Neudauberg Telefon: 03326/52 191 Fax: 03326/521914 Email: post@burgauberg-neudauberg.bgld.gv.at Webseite: http://www.burgauberg-neudauberg.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Burgauberg-Neudauberg Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Burgauberg-Neudauberg fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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