Wohnsitz Burgauberg-Neudauberg

Burgauberg-Neudauberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Burgauberg-Neudauberg Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Burgauberg-Neudauberg

8291 Burgauberg-Neudauberg
Österreich

Telefon:

03326/52 191

Fax:

03326/521914

Email:

post@burgauberg-neudauberg.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.burgauberg-neudauberg.at/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Burgauberg-Neudauberg

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Burgauberg-Neudauberg fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen