Schützen am Gebirge | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Schützen am Gebirge Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Schützen am Gebirge. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Schützen am Gebirge Telefon: 02684/2203 Fax: 02684/22034 Email: post@schuetzen-am-gebirge.bgld.gv.at Webseite: http://www.schuetzen-am-gebirge.com/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Schützen am Gebirge Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Schützen am Gebirge fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Schützen am Gebirge. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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