Sankt Margarethen im Burgenland | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Margarethen im Burgenland Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland Telefon: 02680/2202 Fax: 02680/22026 Email: post@st-margarethen.bgld.gv.at Webseite: http://www.st-margarethen.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Margarethen im Burgenland fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Margarethen im Burgenland. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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