Wohnsitz Klingenbach

Klingenbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Klingenbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Klingenbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Klingenbach

7013 Klingenbach
Österreich

Telefon:

02687/48129

Fax:

02687/4812910

Email:

post@klingenbach.bgld.gv.at

Webseite:

http://www.klingenbach.info/

Bundesland: Burgenland

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Klingenbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Klingenbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Klingenbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen