Donnerskirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Donnerskirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Donnerskirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Donnerskirchen Telefon: 02682 705 0 Fax: 02683/8101 Email: post@donnerskirchen.bgld.gv.at Webseite: http://www.donnerskirchen.at/ Bundesland: Burgenland
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Donnerskirchen Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Donnerskirchen fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Donnerskirchen. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|