Wohnsitz Sankt Bartholomä

Sankt Bartholomä | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Bartholomä Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Bartholomä. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Bartholomä
St. Bartholomä 3
8113 Sankt Bartholomä
Österreich

Telefon:

03123 2227

Fax:

03123 2227-25

Email:

gde@st-bartholomae.steiermark.at

Webseite:

www.st-bartholomae.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Bartholomä

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Bartholomä fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Bartholomä.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen