Sankt Stefan im Rosental | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Stefan im Rosental Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental Telefon: 03116 8303 Fax: 03116 8303-33 Email: gde@st-stefan-rosental.gv.at Webseite: www.rosental.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Stefan im Rosental fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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