Wohnsitz Sankt Stefan im Rosental

Sankt Stefan im Rosental | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Stefan im Rosental Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental
Feldbacherstraße 24
8083 Sankt Stefan im Rosental
Österreich

Telefon:

03116 8303

Fax:

03116 8303-33

Email:

gde@st-stefan-rosental.gv.at

Webseite:

www.rosental.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Stefan im Rosental fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen