Sankt Peter am Ottersbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Sankt Peter am Ottersbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach Telefon: 03477 2255 Fax: 03477 2255-6 Email: gde@st-peter-ottersbach.steiermark.at Webseite: www.stpeter-weindorf.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter am Ottersbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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