Wohnsitz Sankt Peter am Ottersbach

Sankt Peter am Ottersbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Peter am Ottersbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach
Petersplatz 2
8093 Sankt Peter am Ottersbach
Österreich

Telefon:

03477 2255

Fax:

03477 2255-6

Email:

gde@st-peter-ottersbach.steiermark.at

Webseite:

www.stpeter-weindorf.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Peter am Ottersbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen