Paldau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Paldau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Paldau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Paldau Telefon: 03150 5110 Fax: 03150 5110-20 Email: gde@paldau.gv.at Webseite: www.paldau.gv.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Paldau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Paldau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Paldau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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