Wohnsitz Mureck

Mureck | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mureck Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Mureck. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Mureck
Hauptplatz 30
8480 Mureck
Österreich

Telefon:

03472 2105

Fax:

03472 2105-6

Email:

gde@mureck.gv.at

Webseite:

www.mureck.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Mureck

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mureck fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Mureck.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen