Fehring | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Fehring Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Fehring. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Stadtgemeinde Fehring Telefon: 03155 2303 Fax: 03155 2303-610 Email: gde@fehring.gv.at Webseite: www.fehring.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Fehring Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Fehring fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Fehring. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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