Wohnsitz Unterlamm

Unterlamm | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Unterlamm Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Unterlamm. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Unterlamm
Unterlamm 100
8352 Unterlamm
Österreich

Telefon:

03155 8208

Fax:

03155 8208-4

Email:

gde@unterlamm.steiermark.at

Webseite:

www.unterlamm.gv.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Unterlamm

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterlamm fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Unterlamm.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen