Mettersdorf am Saßbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Mettersdorf am Saßbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach Telefon: 03477 2301 Fax: 03477 2301-6 Email: gde@mettersdorf.com Webseite: www.mettersdorf.com Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mettersdorf am Saßbach fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|