Wohnsitz Mettersdorf am Saßbach

Mettersdorf am Saßbach | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Mettersdorf am Saßbach Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach
Mettersdorf am Saßbach 85
8092 Mettersdorf am Saßbach
Österreich

Telefon:

03477 2301

Fax:

03477 2301-6

Email:

gde@mettersdorf.com

Webseite:

www.mettersdorf.com

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Mettersdorf am Saßbach fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Mettersdorf am Saßbach.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen