Wohnsitz Kapfenstein

Kapfenstein | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kapfenstein Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Kapfenstein. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Kapfenstein
Kapfenstein 123
8353 Kapfenstein
Österreich

Telefon:

03157 2235

Fax:

03157 2235-4

Email:

gemeinde@kapfenstein.at

Webseite:

www.kapfenstein.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Kapfenstein

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kapfenstein fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Kapfenstein.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen