Wohnsitz Rohrbach an der Lafnitz

Rohrbach an der Lafnitz | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Rohrbach an der Lafnitz Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz
Obere Hauptstraße 17
8234 Rohrbach an der Lafnitz
Österreich

Telefon:

03338 2312-0

Fax:

03338 2312-4

Email:

gde@rohrbach-lafnitz.gv.at

Webseite:

www.rohrbach-lafnitz.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Rohrbach an der Lafnitz fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen