Rohr bei Hartberg | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Unterrohr Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Rohr bei Hartberg. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Gemeinde Rohr bei Hartberg Telefon: 03332 8215 Fax: 03332 80154 Email: gde@rohr-bei-hartberg.at Webseite: www.rohr-bei-hartberg.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Rohr bei Hartberg Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Unterrohr fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Rohr bei Hartberg. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
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