Kaindorf | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Kaindorf Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Kaindorf. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Kaindorf Telefon: 03334 2208 Fax: 03334 2208-4 Email: gde@kaindorf.gv.at Webseite: www.kaindorf.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Kaindorf Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kaindorf fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Kaindorf. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|