Wohnsitz Fürstenfeld

Fürstenfeld | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Fürstenfeld Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Stadtgemeinde Fürstenfeld. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Stadtgemeinde Fürstenfeld
Augustinerplatz 1
8280 Fürstenfeld
Österreich

Telefon:

03382 52401-0

Fax:

03382 52401-52

Email:

gde@fuerstenfeld.gv.at

Webseite:

www.fuerstenfeld.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Stadtgemeinde Fürstenfeld

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Fürstenfeld fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Stadtgemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Stadtgemeinde Fürstenfeld.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen