Wohnsitz Dechantskirchen

Dechantskirchen | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Dechantskirchen Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Dechantskirchen. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Dechantskirchen
Dechantskirchen 34
8241 Dechantskirchen
Österreich

Telefon:

03339 22408

Fax:

03339 22408-4

Email:

gde@dechantskirchen.steiermark.at

Webseite:

www.dechantskirchen.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Dechantskirchen

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Dechantskirchen fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Dechantskirchen.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen