Wohnsitz Söchau

Söchau | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Söchau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Söchau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Söchau
Söchau 104
8362 Söchau
Österreich

Telefon:

03387 2261

Fax:

03387 2261-4

Email:

gde@soechau.steiermark.at

Webseite:

www.soechau.steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Söchau

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Söchau fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Söchau.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen