Wohnsitz Sankt Lorenzen am Wechsel

Sankt Lorenzen am Wechsel | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Sankt Lorenzen am Wechsel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel
Lorenzen 23
8242 Sankt Lorenzen am Wechsel
Österreich

Telefon:

03331 3100

Fax:

03331 3100-4

Email:

gde@st-lorenzen-wechsel.steiermark.at

Webseite:

www.st-lorenzen-wechsel.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Sankt Lorenzen am Wechsel fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Lorenzen am Wechsel.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen