Wohnsitz Sankt Jakob im Walde

Sankt Jakob im Walde | Ab- und Anmelden Wohnsitz


Wer in einer Wohnung in Kirchenviertel Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Gemeinde Sankt Jakob im Walde. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.

Meldeservice

An-/Abmeldung des Wohnsitzes

Anschrift:

Gemeinde Sankt Jakob im Walde
Kirchenviertel 24
8255 Kirchenviertel
Österreich

Telefon:

03336 8212

Fax:

03336 8212-14

Email:

gde@st-jakob-walde.steiermark.at

Webseite:

www.st-jakob-walde.steiermark.at

Bundesland: Steiermark

Ab- und Anmelden Wohnsitz - Gemeinde Sankt Jakob im Walde

Gebühren

Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Kirchenviertel fallen keine Gebühren an.

Fristen und Termine

- Anmeldung und Abmeldung:
Innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft.

- Bei Neugeborenen:
bis zu Tagen nach der Rückkehr aus der Geburtenstation.

- Ummeldung:
Innerhalb eines Monats.

Öffnungszeiten:

Öffnungszeiten Meldeamt

Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Gemeinde.

Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Gemeinde Sankt Jakob im Walde.

Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.

 

Weitere informationen der Meldebehörde finden Sie auf

HELP.gv.at: www.help.gv.at

Andere Dienstleistungen