Pinggau | Ab- und Anmelden Wohnsitz |
Wer in einer Wohnung in Pinggau Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Zuständig für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes ist das Meldeamt der Marktgemeinde Pinggau. Nachfolgend finden Sie die Adressinformationen, Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse und weitere nützliche Informationen.
Meldeservice An-/Abmeldung des Wohnsitzes Anschrift: Marktgemeinde Pinggau Telefon: 03339 25152 Fax: 03339 25152-22 Email: gde@pinggau.steiermark.at Webseite: www.pinggau.steiermark.at Bundesland: Steiermark
Ab- und Anmelden Wohnsitz - Marktgemeinde Pinggau Gebühren Für das Ab- und Anmelden des Wohnsitzes in Pinggau fallen keine Gebühren an. Fristen und Termine - Anmeldung und Abmeldung: - Bei Neugeborenen: - Ummeldung: Öffnungszeiten: Öffnungszeiten Meldeamt Bitte besuchen Sie die offizielle Webseite der Marktgemeinde. Diese Seite ist nicht die offizielle Webseite der Marktgemeinde Pinggau. Die offizielle Webseite ist oben aufgelistet.
|